Preise

Bundesschullandheim Radstadt gültig ab 01.01.2024

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Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstützte Preise für alle Schulveranstaltungen und schulbezogenen Aus- und Fortbildungen.

Anzahl Nächte

Jugendliche, Begleit-lehrerInnen bis 27 Jahre Winter

Begleit-lehrerInnen über 27 Jahre Winter

Jugendliche, Begleit-lehrerInnen bis 27 Jahre Sommer

Begleit-lehrerInnen über 27 Jahre Sommer

Student-Innen Winter/ Sommer

Erwachsene bis 27 Jahre Winter/ Sommer

Erwachsene über 27 Jahre Winter/ Sommer

7 Nächte

€ 43,50

€ 47,85

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6 Nächte

€ 43,50

€ 47,85

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5 Nächte

€ 46,50

€ 51,15

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4 Nächte

€ 46,50

€ 51,15

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3 Nächte

€ 50,00

€ 55,00

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2 Nächte

€ 50,00

€ 55,00

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1 Nacht

€ 50,00

€ 55,00

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Legende: * Preise werden gerade in Zusammenarbeit mit dem BMBWF ausgearbeitet.

Preise für alle nicht schulbezogenen Veranstaltungen und Vereinsfortbildungen, sowie für alle anderen Gäste.

Anzahl Nächte

Jugendliche Winter

Jugendliche Sommer

Erwachsene bis 27 Jahre Winter/ Sommer

Erwachsene über 27 Jahre Winter/ Sommer

7 Nächte

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6 Nächte

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5 Nächte

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4 Nächte

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3 Nächte

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2 Nächte

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1 Nacht

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Legende: * Preise werden gerade in Zusammenarbeit mit dem BMBWF ausgearbeitet.

  • Alle Preise pro Person pro Nächtigung mit Vollpension.
  • Bei Personen über 27 Jahre wird die gesetzlich vorgeschriebene UST (10%) verrechnet.
  • Im Preis inkludiert ist die Benützung aller Einrichtungen des Hauses, wie Seminarräume, Turnsaal, Fitnessraum, Boulderraum und Außenanlagen, etc. (ausgenommen Sauna), sowie auch die Entlehnung der hauseigenen Sportgeräte wie Rodeln, Langlaufausrüstungen, Schneeschuhen, etc.
  • Der Tarif für Jugendliche gilt für alle Personen, die an einer Schulveranstaltung teilnehmen sowie für Jugendliche unter 18 Jahren und jene Jugendliche, die im laufenden Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollenden.
  • Der Einbettzimmerzuschlag beträgt € 8,00 pro Tag (exklusive Umsatzsteuer).
  • Die Preise verstehen sich ohne Fremdenverkehrsabgabe (Ortstaxe).
  • Busfahrerinnen und Busfahrern werden bei Schulveranstaltungen Freiplätze gewährt.
  • Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr (gem. § 5.5 und § 5.6 der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 / AGBH 2006)
    Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
    Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
    - Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
    - Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
    - In der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
  • Im Falle einer behördlichen Untersagung der Schulveranstaltungen werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt.
Angebot für Schulveranstaltungen in Wochen mit Feiertag:
  • In dieser Zeit ist die Preisstaffelung für Kurzkurse außer Kraft gesetzt. Für jede Schulveranstaltung, egal wie lange sie dauert, wird pro Person der günstigste Preis (entspricht dem Preis für 7 Nächte) verrechnet.